Neues Datenschutzgesetz 2023
Neues Datenschutz gesetz 2023
Ab 01. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass Unternehmen noch strengere Regeln beim Umgang mit personenbezogenen Daten einhalten müssen. Denn grundsätzlich gilt: Datenschutz gleich Persönlichkeitsschutz.
Das neue Datenschutzgesetz betrifft alle – und ein grosser Bestandteil davon ist Ihre Website.
Auf der Website sind dazu einige Anpassungen notwendig, um die Vorschriften korrekt umzusetzen. Es muss deutlich informiert werden, welche Daten wie, wo, warum, mit wem und wie lange gesammelt werden. Besucher der Website können jederzeit Auskunft, Einsicht und Löschung verlangen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website auf den neusten Stand zu bringen. Vom Kontaktformular über Anpassungen an der Datenschutzerklärung bis hin zum Cookie-Banner (wenn notwendig).
Bitte füllen Sie das Formular aus, wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie informieren, welches Angebot am besten zu Ihrer Website passt.
Das neue Datenschutzgesetz betrifft nicht nur Ihre Website sondern auch viele weitere Bereiche in Ihrem Unternehmen. Jedes Unternehmen ist für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes selbst verantwortlich. Bei spezifischen Fragen zum Datenschutzgesetz wenden Sie sich bitte an Ihre Treuhänder oder Rechtsberatung. Bei Fragen zur Umsetzung auf der Webseite helfen wir selbstverständlich gerne weiter.
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